Wer schützt andere Berufstätige?
"Franz Weinpolter (Nichtraucher)", "Kronen Zeitung" vom 14.Juli 2010, Seite 24 "Raucherhatz (....) Und das "Argument" mit den Angestellten, die geschützt werden müssen, ist nur ein Vorwand, denn wer schützt andere Berufstätige, die unter weitaus gesundheitsgefährdenteren Verhältnissen arbeiten müssen? Es gibt übrigens auch genügend rauchende Kellner und Serviererinnen, die lieber in einem Raucherbetrieb arbeiten würden. (...)"
Robert Preis, "Kleine Zeitung" vom 2005-05-24, Seite 20 "(...) Einmal mehr sorgt eine Feinstaubmessung für Aufregung: Bis zu 2450 Mikrogramm pro Kubikmeter Feinstaub in der Luft ergab eine Auswertung in Grazer Innenstadtlokalen in der Nacht auf Sonntag. Zum Vergleich: Der EU-Grenzwert auf den Straßen liegt bei 50 Mikrogramm. Die Bilanz von Alexander Podesser, Umweltexperte der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (Zamg), fällt drastisch aus: "Dort, wo viel geraucht wird, ist auch die Feinstaubbelastung hoch." Allein der direkte Zug einer Zigarette soll einen Wert von 7000 Mikrogramm ergeben. Mit einem speziellen Messgerät war der Zamg-Experte gemeinsam mit Redakteuren des Radiosenders Antenne Steiermark am Wochenende unterwegs. "Die Ergebnisse, die wir in vier untersuchten Bars analysiert haben, hatten es in sich. Man muss aber dazu sagen, dass Feinstaub nicht gleich Feinstaub ist", erklärt Podesser. "So wirbelt zum Beispiel ein Teppich zu Hause auch 200 Mikrogramm Feinstaub auf, das ist ganz normal." (...)"
"(...) wer schützt andere Berufstätige, die unter weitaus gesundheitsgefährdenteren Verhältnissen arbeiten müssen?"
Auch bereits jene Berufstätige, die zu den nicht so gefährlichen zählen, werden durch Gesetze geschützt, u.a. erläutert hier im Leitfaden für Reinigungskräfte, Objektleiter/innen und Auftraggeber/innen [PDF] Hier lesen wir u.a. "(...) Durch die Verwendung von Reinigungsmitteln oder durch das Aufwirbeln von Staub können Stoffe in die Luft gelangen, die die Gesundheit schädigen können. Falls es nicht möglich ist, durch technische oder organisatorische Maßnahmen zu vermeiden, diese Stoffe einzuatmen, muss Atemschutz verwendet werden. (...)" Wird ein gesetzlicher Grenzwert eines Schadstoffes überschritten, muss zB ein Atemschutz getragen werden.
Quelle: Arbeitsinspektion: Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, diverse Fragen [PDF] (...) Bei Tabakrauch, der z.B. durch rauchende Gäste in der Gastronomie entsteht, handelt es sich um keinen (gefährlichen) Arbeitsstoff im Sinn des ASchG, da Tabakrauch kein Arbeitsstoff ist, der in Gaststätten hergestellt wird oder im Arbeitsprozess verwendet oder bei der Verarbeitung von anderen Produkten als Nebenprodukt entsteht. Tabakrauch ist ein komplexes Stoffgemisch aus über 4800 Stoffen. Für einige der Inhaltsstoffe, vor allem für Nikotin als spezifischen Marker (0,5 mg/m3) oder Benzol (TRK Tagesmittelwert = 3,2 mg/m3) oder N-Nitrosamine (TRK Tagesmittelwert 0,0025 mg/m3) oder Kohlenstoffmonoxyd (MAK Tagesmittelwert = 33 mg/m3) gibt es bereits MAK-Werte oder TRK Werte in Österreich. Auch für den häufig herangezogenen Feinstaub gibt es in Österreich den allgemeinen Staubgrenzwert (einatembarer = 15 mg/m3 und alveolengängiger = 6 mg/m3). Die Grenzwerte kommen nur zur Anwendung, wenn die Stoffe als Arbeitsstoffe im Sinn des ASchG eingesetzt werden. Einen eigenen Grenzwert für Tabakrauch gibt es nicht. (...)
Weitere Informationen:
Krone-Blog: Alleine diese beiden Beispiele beweisen, dass ein solches Verbot lediglich die Freiheit des Einzelnen einschränkt...
Krone-Blog: Warum dieses Rauchverbot?
Arbeitsinspektion
Arbeiterkammer: Arbeitnehmerschutz
Wirtschaftskammer Österreich: Arbeitnehmerschutz

